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Schulsozialarbeit

Logo Jugendsozialarbeit an Schulen
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Schulsozialarbeiterin

Termine vor Ort oder telefonisch:
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Termine am Nachmittag sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Postanschrift:
Staatliche Realschule Bad Tölz
z. Hd. Frau Denzel-Berner
Alter Bahnhofplatz 5
83646 Bad Tölz

Was ist Schulsozialarbeit?

Die Schulsozialarbeit an der Realschule Bad Tölz ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII und wird in Bayern auf Grundlage der JaS-Richtlinie umgesetzt. Fachlich begleitet wird sie durch das Bayerisches Landesjugendamt.

JaS richtet sich gezielt an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie direkt am Lebensort Schule.

Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges, kostenfreies und auf Wunsch anonymes Unterstützungsangebot für Schüler*innen, sowie deren Eltern. Sie bietet eine vertrauliche Beratung und Begleitung bei persönlichen, schulischen und/oder sozialen Anliegen – beispielsweise bei Konflikten, Belastungen oder Herausforderungen im Alltag.

Neben Einzelgesprächen gehören auch Gruppenangebote und präventive Maßnahmen zum Aufgabenbereich.

Ziele sind u. a.:

  • Benachteiligungen abzubauen
  • Persönliche und soziale Kompetenzen zu stärken
  • das Miteinander zu fördern
  • schulische Integration zu fördern
  • frühzeitige Unterstützung anzubieten.

Schulsozialarbeit soll Chancengerechtigkeit fördern und junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung nachhaltig stärken.

Unser Unterstützungsangebot

Für Schüler*innen

  • Bei Konflikten in der Familie, im Freundeskreis oder in der Klasse
  • Bei persönlichen Sorgen, Belastungen oder Krisensituationen
  • Bei Schwierigkeiten im Schulalltag
  • Bei Fragen zur eigenen Entwicklung oder zum sozialen Miteinander

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten-Gemeinsam für Ihr Kind

  •  Bei Fragen und Unsicherheiten rund um Erziehung und Entwicklung
  •  Bei schulischen und/oder familiären Belastungen
  •  Bei der Vermittlung an außerschulische Beratungs- und Unterstützungsangebote
  •  Zur Begleitung im Kontakt zwischen Elternhaus und Schule

Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und schulischen Diensten,

  • Bei sozialpädagogischer Gruppenarbeit in Klassen (u. a. soziale Kompetenzen, Konfliktlösung)
  • Bei der Begleitung und Beratung in Einzelfällen
  • Bei Kriseninterventionen
  • insbesondere auch bei schwierigen disziplinarischen Entscheidungen

Vernetzung mit externen Hilfsangeboten

  • Beratungsstellen
  • Amt für Jugend und Familie

Unsere Grundsätze

  • Freiwilligkeit und Vertraulichkeit
  • Präventive und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Enge Kooperation mit Schulleitung und Lehrkräften
  • Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)

Dokumente