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Erstinformation zur Rechtschreib- und Lesestörung

Im Zusammenhang mit einer Lese-Rechtschreib-Problematik ergeben sich für Eltern immer wieder Fragen unterschiedlicher Art.

Hat mein Kind möglicherweise eine Lese-Rechtschreib-Störung?

Informationen zum Vorgehen bei Anfangsverdacht auf LRSt

Sie haben als Eltern den Eindruck, dass Ihr Kind in besonders auffälligem Maße Probleme im Lesen und/oder Rechtschreiben hat. In der Vergangenheit wurde es noch nicht getestet. Mit der Deutsch-Lehrkraft haben Sie sich bereits ausgetauscht. Nun benötigen Sie spezielle Infos. Für ein erstes beratendes Gespräch stehen Ihnen unsere Lese-Rechtschreib-Lotsinnen oder unsere Schulpsychologin zur Verfügung.

Lese-Rechtschreib-Lotsinnen:

  • Ingrid Muthmann, E-Mail: i.muthmann@rsbadtoelz.de
  • Corinna Vogl, E-Mail: c.vogl@rsbadtoelz.de

Sollte nach erfolgter Rücksprache eine diagnostische Untersuchung erforderlich sein, so steht Ihnen als Eltern offen, ob Sie diese von einem Kinder- und Jugendpsychiater oder von der Schulpsychologin durchführen lassen wollen. Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie über das Sekretariat den Antrag auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz stellen.

Die Schulpsychologin muss in jedem Fall eine Stellungnahme über die schulintern oder extern erhobenen diagnostischen Ergebnisse erstellen. Die konkreten Maßnahmen richten sich dabei nach Eigenart und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigung.

Die Stellungnahme wiederum ist Grundlage für den Bescheid über die Gewährung von Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz bei einer LRSt. Den Bescheid erteilt ausschließlich die Schulleitung.

Informationen zur Überprüfung einer LRSt bei Übertritt, Schul(art)wechsel oder Wohnortwechsel

Informationen zur Überprüfung einer LRSt bei Übertritt, Schul(art)wechsel oder Wohnortwechsel

Bei jedem Schulwechsel gilt nach §36 (6) BaySchO: „Nach einem Schulwechsel prüft die aufnehmende Schule in eigener Verantwortung, welche Formen der individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes zu gewähren sind.“

Bitte lesen Sie sorgfältig die nachfolgende Elterninfo. Stellen Sie dann den Antrag mit Hilfe des Formulars über das Sekretariat. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Schulpsychologin.

Informationen zur erneuten Überprüfung einer LRSt (bei Ablauf des an unserer Schule gültigen Bescheids)

Informationen zur erneuten Überprüfung einer LRSt (bei Ablauf des an unserer Schule gültigen Bescheids)

In der Regel verliert der Bescheid des Kindes seine Gültigkeit zum 31. Juli eines individuell festgelegten Schuljahres (siehe erste Seite Ihres persönlichen Bescheids). Sollte der letzte Bescheid Ihres Kindes am Ende des aktuellen Schuljahres ablaufen, so stellen Sie bitte frühzeitig (vor oder nach den Pfingstferien) erneut den Antrag auf Nachteilsausgleich und Notenschutz.

Informationen zum Verzicht auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz

Informationen zum Verzicht auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz

Soll zu einem späteren Zeitpunkt auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz verzichtet werden, so müssen Sie dies spätestens innerhalb der ersten Woche nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres per Antrag erklären.