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Sie überlegen aus verschiedensten Gründen, ob Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter an die Staatliche Realschule Bad Tölz in die 6. Jahrgangsstufe oder eine höhere Jahrgangsstufen wechseln soll.

 

  1. Bitte vereinbaren Sie baldmöglichst bereits im laufenden Schuljahr ein Beratungsgespräch über das Sekretariat. Mit Blick auf die derzeitige persönliche wie schulische Situation Ihres Kindes können wir Ihnen eine mögliche Schullaufbahn mit ggf. Wahl der Wahlpflichtfächergruppe etc. aufzeigen.
  2. Es sollte in jedem Fall eine Voranmeldung (06.05. - 08.05.2024) erfolgen!
  3. Schüler der Mittelschule, die in die Jahrgangsstufe 5 oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, müssen sich verbindlich mit einem Erziehungsberechtigten am 29.07.24 und 30.07.2024 jeweils von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr bei uns anmelden. Hierfür sind das Jahreszeugnis im Orginal und soweit zutreffend weitere Unterlagen (siehe Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe) mitzubringen.
  4. Die Aufnahme in die Realschule erfolgt grundsätzlich zu Beginn eines Schuljahres.

 

Regelungen für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 (bis 9) der Realschule


 → Aufnahmevoraussetzung: im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit.

Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung (jeweils vor Schuljahresbeginn immer Anfang September) und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.

 

Regelungen für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe 6 (bis 9) der Realschule


Hat Ihr Kind die Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe erhalten, so ist ein Übertritt uneingeschränkt in die 6. Jahrgangsstufe der Realschule möglich. Die Aufnahme in eine Realschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres.

In allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule zur Frage Vorrücken oder Wiederholen.

Ein Wechsel von der 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums in die gleiche Jahrgangsstufe der Realschule ist grundsätzlich uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG).

 Weitere Regelungen finden Sie unter:


                 
Logo des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung            

 

Übertritt vom Gymnasium während des Schuljahres


Die Aufnahme in eine Realschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres, sonst nur aus wichtigem Grund. (§ 2 Abs. 8 RSO) Über das Vorliegen wichtiger Gründe entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin der Realschule.

Wird ein Übertritt während es Schuljahres vom Gymnasium an die Realschule angestrebt, ist ein Gutachten des Gymnasiums erforderlich. Für den Übertritt darf nicht allein eine vorübergehende Leistungsschwäche maßgebend sein. Der Übertritt setzt vielmehr eine sorgfältige Beobachtung der Entwicklung des Schülers/der Schülerin voraus.

Außerdem sind Beratungsgespräche am Gymnasium mit den Fachlehrkräften, der Klassenleitung, der Beratungslehrkraft und den Eltern nötig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für manche Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium Schwierigkeiten haben, nicht unbedingt die Realschule allein die geeignete Schulart darstellt.

© Staatliche Realschule Bad Tölz 2024

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