Ergänzungs- und Förderunterricht
Ergänzungsunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Jgst. 5/6) hilft …
- den Übergang von der Grund-/ Mittelschule zur Realschule zu erleichtern,
- einen möglichen unterschiedlichen Leistungsstand der Schüler auszugleichen,
- um Schülern mit Leistungsschwächen in einem oder mehreren Hauptfächern eine zusätzliche Übungszeit für neue Unterrichtsinhalte der Realschule zu ermöglichen.
Förderunterricht...
- wird in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 bedarfsorientiert in Kern- und Profilfächern meist über das gesamte Schuljahr angeboten,
- dient der individuellen Förderung, um den Unterrichtsstoff unter Anleitung einzuüben und mögliche punktuelle Defizite zu beheben oder/ und zu vermeiden,
- ist nicht als alleinige Maßnahme bei erheblichen Lücken des Schülers ausreichend. In diesem Fall ist eine zusätzliche und intensivierte Förderung über u.a. Schülerhelfer, (externe) Lehrpersonal nötig.
Das Angebot im jeweiligen Schuljahr wird mit dem ersten Elternbrief per EduPage übermittelt.
Wichtige Hinweise
- Wann sollte mein Kind einen Ergänzungs- oder Förderunterricht besuchen? Sind Sie sich mit Ihrem Sohn/ Ihrer Tochter nicht sicher, ob dieses Zusatzangebot im individuellen Einzelfall sinnvoll ist, so sprechen Sie die betreffenden Fachlehrkraft an. Diese kann Sie anhand u.a. des möglichen Umfangs an Defiziten und dem Lernverhalten sicherlich beraten.
- Welches Angebot besteht in diesem Schuljahr? Die Schulleitung entscheidet gemäß der zugeteilten Lehrerstunden bzw. zur Verfügung stehenden Fachllehrkräfte und mit Blick u.a. auf mögliche Differenzierungen in Kleingruppen bereits im Pflichtunterricht, in welchen Fächern und Jahrgangsstufen ein Förderunterricht möglich ist. Mit einem der ersten Elternbriefe zu Schuljahresbeginn werden Sie über das Angebot informiert.
- Wie erfolgt die Anmeldung? Die Anmeldung erfolgt per EduPage-Umfrage. Mit der Anmeldung setzen wir eine verbindliche und verpflichtende Teilnahme über das Schuljahr hinweg voraus. Eine nachträgliche Anmeldungen ist nur bei zur Verfügung stehenden Valenzen direkt über die jeweliige Fachlehrkraft möglich.
- Wie ist im Falle von Absenzen vorzugehen? Für den Ergänzungs- / Förderunterricht- und Wahlunterricht gelten unsere allgemeinen Regelungen bei Kranheit und Befreiungen. Nach dreimaligem unentschuldigtes Fehlen erfolgt eine Abmeldung beim Ergänzungs- und Förderunterricht durch die Schulleitung.
- Abmeldung im Schuljahr - ist dies möglich? Eine Abmeldung muss schriftlich von einen Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung beantragt werden. Es muss hierbei ein begründeter Ausnahmefall vorliegen.